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Martti Schübel - Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn

Martti Schübel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
Tel.: 07131 / 594 8778

Möchten Sie Ihre Testamentsgestaltung so optimieren, dass keine Erbschaftssteuer entsteht?

Möchten Sie Ihrem Ehepartner oder Kindern lebzeitig Immobilien schenken um Steuerfreibeträge auch mehrfach auszunutzen? Was kann ich steuerfrei vererben oder verschenken?

Lassen sich Steuerbelastungen durch Vermächtnisgestaltungen oder den Einsatz von Pflichtteilsforderungen reduzieren?

Welche Steuersätze und Freibeträge sind zu berücksichtigen? Kann ich die Bestimmung der noch minderjährigen künftigen Erben und Unternehmensnachfolger einem Dritten überlassen? Wie gestalte ich ein Zweckvermächtnis – Supervermächtnis?

Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen bewegen, dann benötigen Sie den fachkompetenten Rat eines Erbrechtsexperten.
Rechtsanwalt Martti Schübel ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn.

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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte...

im Erbrecht

umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit insbesondere bei

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht

Testament- und Vertragsgestaltungen

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Ehegattentestamente - Berliner Testament - rechtssichere Gestaltung - steuerrechtliche Vor- und Nachteile
  • Testamente für Patch-Work-Familien - Testamente für Geschiedene
  • Unternehmertestamente
  • Vermächtnisse – Zweckvermächtnis –Supervermächtnis
  • Testaments- und Vermächtnisgestaltung zur Reduzierung von Erbschaftssteuer
  • Testamente für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Behindertentestamente
  • Vor- und Nacherbfolge
  • Enterbung
  • Erbausschlagung
  • Beratung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer – Freibeträge
  • Mittelbare Schenkungen – Geldzuwendung zwecks Hausbau oder Wohnungserwerb

Erbprozesse

  • Pflichtteilsprozess mit Auskunft, Wertermittlung – fiktiver Pflichtteil - Pflichtteilsergänzung
  • Bewertung von Immobilien, Schmuck, Gemälde, Sammlungen
  • Bewertung landwirtschaftlicher Güter
  • Erbanfechtung – Testamentsanfechtung, insbesondere bei Verdacht auf Testamentsfälschung und Erbschleicherei
  • Erbenfeststellungsklagen
  • Auskünfte von Bevollmächtigten, Erben und Erbschaftsbesitzern
  • Geltendmachung von Schadenersatz nach Missbrauch einer Vollmacht
  • Feststellungsklagen
  • Pfändung und Verwertung von Erbteilen
  • Teilungsversteigerung
  • Schenkungsrückforderungen
  • Durchsetzung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

Testamentsvollstreckung und Erbengemeinschaften

  • Erbteilung unter Miterben – Vorbereitung – Gestaltung – Schlichtung - Mediation
  • Haftungsrisiken in Erbengemeinschaften – gemeinschaftliche Verpflichtung in Nachlassverwaltung - blockierende Miterben
  • Gesetzliche Erbfolgeregelungen zur Ausschöpfung von Steuerfreibeträgen
  • Aufstellung und Durchsetzung von Teilungsplänen
  • Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren
  • Beratung von Testamentsvollstreckern – Erstellung von Nachlassverzeichnissen – Rechnungslegung – Prüfung Übernahme von Testamentsvollstreckungen – Entlassung von Testamentsvollstreckern

Erbscheinsverfahren - Sonstige Verfahren - Schenkungen

  • Erbschein – Antragstellung beim Amtsgericht – Nachlassabteilung – Antragsvoraussetzung- Gestaltung - Beratung
  • Verzögerungen bei Erbscheinserteilung - alternative Verfahren
  • Ausschlagung des Erbes
  • Beschwerdeverfahren
  • Grundbuchberichtigungsanträge
  • Ausschöpfung von Freibeträgen bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer
  • Immobilienschenkungen mit Nießbrauchs- und Wohnungsrecht
  • Kettenschenkungen
  • Stiftungsgründung – Beratung von Stiftungsgremien
  • Auslandsvermögen – Immobilien im Ausland – Konten in Luxemburg, Österreich und in der Schweiz u.a. - Doppelbesteuerungsabkommen

im Familienrecht

umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit insbesondere bei

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht

Außergerichtlich

  • Beratung bei Trennung und Ehescheidung
  • Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen – Hausratsteilung – Immobilienübernahme – sonstige Vermögensverteilung
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder – Unterhaltsberechnung
  • Unterhaltsverwirkung
  • Eheverträge - Güterrecht – Gütertrennung - Zugewinnausgleich – Berechnung - Auseinandersetzung von Gütergemeinschaften
  • eheliche Wohnung - Übernahme, Veräußerung oder Versteigerung – Zahlung der Bankkreditraten – Schuldenregulierung
  • Verhandlung mit Banken
  • gemeinsamer Immobilienerwerb durch nicht verheiratetes Paar – Vereinbarungen – Eigentumsanteile
  • Vermögen im Ausland – Bankkonten in Österreich und der Schweiz u.a. - ausländisches Familienrecht.

Gerichtlich

  • Scheidungsverfahren -Vertretung bei Gericht - Härtefallscheidungen
  • Kostenersparnis bei Ehescheidung durch nur einen Rechtsanwalt
  • Unterhaltsklage – Kindesunterhalt – Ehegattenunterhalt – Elternunterhalt
  • Nachteilsausgleich unter Ehegatten
  • Ehegattenarbeitsverhältnisse
  • Bewertung von Unternehmen und Praxen
  • Immobilienbewertungen
  • Immobiliennutzung und Entschädigung
  • Schenkungen unter Ehegatten - Möglichkeiten der Rückforderung
  • Schenkungen der Schwiegereltern – Rückforderungen gegenüber dem Schwiegerkind
  • Umgangsrecht – Sorgerecht
  • Hausratsverfahren
  • Zwangsvollstreckung in Erb- und Familiensachen

Erbrechts- und Familienexperten in Heilbronn - Anwaltskanzlei Schübel

Unsere  Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn ist spezialisiert auf die Entflechtung von Vermögensstrukturen im Erbrecht und Familienrecht.

Wenn Sie nicht von irgendeinem Anwalt,  sondern von einem geprüften Experten vertreten werden wollen vertrauen Sie dem fachkundigen Rat Ihres Fachanwalts für Erbrecht und Familienrecht.

Den Titel eines Fachanwaltes darf ein Rechtsanwalt erst führen, wenn er seine Fachqualifikation und Erfahrung umfassend unter Beweis gestellt hat. Herrn Rechtsanwalt Schübel wurde für die Fachbereiche Erbrecht und Familienrecht von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart jeweils  der Fachanwaltstitel verliehen. Sie finden daher einen ausgewiesenen Spezialisten in diesen Bereichen vor. Das fachspezifische Wissen muss selbstverständlich auf einem dauerhaft hohen Niveau gehalten werden.

Qualitätssicherung im Interesse unserer Kunden!

Langjährige Praxiserfahrung im Erbrecht und Familienrecht bietet die Gewähr dafür, dass  Herr Rechtsanwalt Martti Schübel in Heilbronn auch auf Ihre Fragen rasche und weiterführende Antworten und Lösungen findet. Fragen stellen sich in vielfältiger Art – vor allem auch mit steuerrechtlichem Bezug.

Steuern sparen bei Vererbung und Schenkung!
Steueroptimierung in der Nachlassplanung beginnt oft Jahrzehnte vor dem eigentlichen Erbfall – frühzeitige Kursbestimmung zahlt sich aus!

Behalten Sie bei Schenkungen, insbesondere Immobiliarschenkungen und Testamentsgestaltungen, die steuerrechtlichen Folgen im Blick – es lohnt sich. Nutzen Sie durch günstige Gestaltungen und Kombination von Schenkung, Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Ausschlagung und Pflichtteil u.a. alle steuerlichen Freibeträge und reduzieren Sie die drohende Erbschaftssteuerlast.

Welche Steuerfreibeträge stehen dem Ehepartner, den Kindern, Enkeln, …zu?
Gibt es für den Ehepartner zusätzliche Versorgungsfreibeträge? Welche sonstigen Gegenstände können steuerfrei übertragen werden?

Bleibt das selbst bewohnte Familienheim bei Vererbung steuerfrei? Geht die Steuerbefreiung verloren, wenn das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers auf Dritte übertragen werden muss?

Bei größeren Vermögen sind weitverbreitete Testamentsgestaltungen wie z.B. das Berliner Testament häufig steuerschädlich.
Selbst über die Ausschlagung eines „verunglückten Berliner Testamentes“ können –sorgfältige Prüfung vorausgesetzt – steuerliche Nachteile eines Berliner Testaments teilweise noch korrigiert werden. Bei günstiger Gestaltung kann sogar der Pflichtteil als steuerrechtliches Gestaltungsmittel eingesetzt werden um Freibeträge zu retten. Eine fachkompetente Beratung ist dabei, angesichts der Werte, unerlässlich.

Bewertung von Grundstücken und Immobilien – unbebaute Grundstücke werden nach dem Bodenrichtwert veranschlagt; für bebaute Grundstücke kommen das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren in Betracht. Gutachter haben bei Bewertung beträchtliche Spielräume. Es ist hilfreich hier „die maßgeblichen Stellschrauben“ zu kennen.

Vorsicht ist geboten bei Vor und Nacherbschaften. Diese werden im Zivilrecht und Steuerrecht unterschiedlich behandelt. Erbrechtlich liegt nur ein Erbfall vor. Der Vorerbe wird Erbe auf Zeit; der Nacherbe erlangt mit dem ersten Erbfall eine Anwartschaft auf das Erbe. Aus erbschaftssteuerrechtlicher Sicht liegen zwei steuerpflichtige Erwerbe vor. Bei Eintritt der Vorerbschaft fällt Steuer an; bei Eintritt der Nacherbschaft wird erneut Erbschaftssteuer ausgelöst.

Vorsicht ist geboten wenn Sie mehr als drei Objekte zeitnah – binnen 5 Jahren - nach Anschaffung oder Umbau veräußern. Die Finanzverwaltung wird dabei prüfen ob ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist. Ein solcher kann dann u.U. nicht nur Einkommenssteuer sondern auch Gewerbesteuer auslösen.

Erbrecht und Familienrecht sind Spezialmaterien mit enormen Streitpotentialen und Gestaltungsspielräumen – gefragt ist Detailwissen und Fingerspitzengefühl!

Wir helfen Ihnen bei Ihren erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen weiter und finden Lösungen  für Streit und Gestaltungsfragen. Wir gestalten insbesondere  Vertrags- und Testamentslösungen, begleiten Erbengemeinschaften in Verteilungs- und Bewertungsfragen, vertreten sie im Pflichtteilsprozess oder bei Vorbereitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung und sind bundesweit für Sie tätig.

Eine adäquate Beratung darf selbstverständlich nicht nur auf steuerliche Aspekte abstellen. Zu berücksichtigen sind die Familienstruktur, Wünsche und Vorstellungen aller Beteiligten, die Liquiditätslage und natürlich auch fachübergreifende Besonderheiten im Bank- und Immobilienrecht. Die Vermögensstruktur und Zusammensetzung bei Aktienvermögen, Auslandsvermögen, Fondsanlagen, Schiffs- und Flugzeugfondsbeteiligungen und verschiedenste gesellschaftsrechtliche Beteiligungen eröffnen gestalterische Spielräume.

Für Ihr bestmögliches Ergebnis in Beratung und Prozess setzen wir uns ein!

Profitieren Sie bei von der Erfahrung der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht Martti Schübel in Heilbronn.

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Kontakt

Anwaltskanzlei Martti Schübel
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
Tel.: 07131 / 594 8778

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